Es gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters, sowie die ARB in der jeweils gültigen Fassung. Für Eigenveranstaltungen gelten gesonderte AGB je Ausschreibung.
Es gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters, sowie die ARB in der jeweils gültigen Fassung. Für Eigenveranstaltungen gelten gesonderte AGB je Ausschreibung.